Fahrverbot
als selbstständige Hauptstrafe Ein vom Bundesrat beschlossener
Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig die Gerichte anstelle einer
Freiheits- oder Geldstrafe ein Fahrverbot auch dann aussprechen können,
wenn die geahndete Straftat gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun
hatte.
Bislang darf ein Fahrverbot nur als
Nebenstrafe und nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten verhängt
werden. Der Entwurf baut jedoch das Fahrverbot zu einer vollwertigen
Hauptstrafe aus. In der Praxis habe sich gezeigt, dass angesichts der
zunehmenden Bedeutung individueller Mobilität in Beruf und Freizeit ein
Fahrverbot für den Betroffenen ein empfindliches Übel darstelle und zu
einem Abschreckungseffekt führen könne, heißt es zur Begründung.
Gerade bei Personen, für die eine
Geldstrafe aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen
Verhältnisse keine fühlbare Einbuße bedeute, sei ein Fahrverbot besser
geeignet, um künftiges Verhalten wirksam zu beeinflussen. Dies gilt auch
für Jugendliche, weshalb der Entwurf eine Einführung des eigenständigen
Fahrverbots auch für Jugendliche vorschlägt. Der Gesetzentwurf wird
nunmehr der Bundesregierung zugeleitet. Alle Beiträge sind nach bestem
Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht
übernommen werden. http://fachanwaltfürverkehrsrecht.com
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