Donnerstag, 12. Januar 2017

Fahrzeugdiebstahl

Ein Fahrzeugdiebstahl wird oft zum Drama in zwei Akten. Das erste Drama: das eigene, geliebte Fahrzeug ist verschwunden. Nun wird zunächst die Polizei informiert, der Diebstahl gemeldet und gehofft, dass sich das Fahrzeug noch irgendwo auffinden lässt.
Das zweite Drama ist jedoch meist das um einiges größere: die Auseinandersetzung mit der Versicherung. Hier entstehen oft heftige Reibereien, wenn es um die Rekonstruktion der Diebstahlsituation geht. Schnell verhärten sich die Fronten und die Auseinandersetzung wird zum Spiel auf Messers Schneide, da es auch zumeist um viel Geld geht, das der Bestohlene als Ersatz haben möchte, die Versicherung jedoch nicht ohne Weiteres zu zahlen bereit ist.
Hierbei ist anwaltliche Hilfe oft unerlässlich, da es auch um die Kenntnis der Rechtsprechung zu diesem Themenkreis geht. Nicht zu vergessen ist schließlich auch noch der Verwaltungsaufwand nach einem Diebstahl: Sobald es einigermaßen unrealistisch erscheint, dass das gestohlene Fahrzeug in näherer Zeit wieder aufgefunden wird, sollte man das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde abmelden. Zum Artikel: http://fachanwaltfürverkehrsrecht.com/fahrzeugdiebstahl/

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