Ein Fahrzeugdiebstahl
wird oft zum Drama in zwei Akten. Das erste Drama: das eigene, geliebte
Fahrzeug ist verschwunden. Nun wird zunächst die Polizei informiert,
der Diebstahl gemeldet und gehofft, dass sich das Fahrzeug noch irgendwo
auffinden lässt.
Das zweite Drama ist
jedoch meist das um einiges größere: die Auseinandersetzung mit der
Versicherung. Hier entstehen oft heftige Reibereien, wenn es um die
Rekonstruktion der Diebstahlsituation geht. Schnell verhärten sich die
Fronten und die Auseinandersetzung wird zum Spiel auf Messers Schneide,
da es auch zumeist um viel Geld geht, das der Bestohlene als Ersatz
haben möchte, die Versicherung jedoch nicht ohne Weiteres zu zahlen
bereit ist.
Hierbei ist anwaltliche
Hilfe oft unerlässlich, da es auch um die Kenntnis der Rechtsprechung zu
diesem Themenkreis geht. Nicht zu vergessen ist schließlich auch noch
der Verwaltungsaufwand nach einem Diebstahl: Sobald es einigermaßen
unrealistisch erscheint, dass das gestohlene Fahrzeug in näherer Zeit
wieder aufgefunden wird, sollte man das Fahrzeug bei der
Verwaltungsbehörde abmelden. Zum Artikel: http://fachanwaltfürverkehrsrecht.com/fahrzeugdiebstahl/
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