Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten
Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor
telefoniert, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler
Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies anders zu beurteilen.
Grundsätzlich ist einem Autofahrer die Benutzung eines Handys
untersagt, wenn er es hierfür in die Hand nehmen muss. Dies gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Der Autofahrer
hat jedoch bei laufendem Motor telefoniert und nimmt auch weiterhin am
“fließenden Verkehr” teil, da der Seitenstreifen “Fahrbahn im
Rechtssinne” ist. Das Telefonieren ist somit genauso zu bewerten wie an
einer roten Ampel. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen
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