Montag, 17. Oktober 2016

Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten - Rechtsanwälte Dr. Breuer

Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies anders zu beurteilen.
Grundsätzlich ist einem Autofahrer die Benutzung eines Handys untersagt, wenn er es hierfür in die Hand nehmen muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Der Autofahrer hat jedoch bei laufendem Motor telefoniert und nimmt auch weiterhin am “fließenden Verkehr” teil, da der Seitenstreifen “Fahrbahn im Rechtssinne” ist. Das Telefonieren ist somit genauso zu bewerten wie an einer roten Ampel. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden

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