Mittwoch, 14. Dezember 2016

Strafzettel


Unter „Strafzettel“ verstehen wir im Grunde genommen etwas ganz harmloses. Es ist lediglich ein Hinweis darauf, dass in Kürze etwas nicht mehr ganz so harmloses geschehen wird und zwar eine schriftliche Verwarnung wegen eines Verkehrsverstoßes per Post. In der Regel werden Strafzettel an Fahrzeugen angebracht, deren Fahrer oder Halter Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr begangen haben und derzeit abwesend sind. Dem folgt dann auf dem Postweg in der Regel eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 35 Euro. Dem Betroffenen stehen dann mehrere Möglichkeiten offen. Er kann die Verwarnung akzeptieren und das Verwarnungsgeld zahlen. Tut er dies nicht oder akzeptiert er ausdrücklich die Verwarnung nicht, so wird ein ordentliches Bußgeldverfahren eröffnet, welches in der Regel mit einem Bußgeldbescheid schließt. Gegen diesen Bußgeldbescheid besteht dann der Rechtsbehelf des Einspruches, über den notfalls sogar eine gerichtliche Entscheidung erreicht werden kann.
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